1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Chicos Event GmbH, Eifelstraße 12, 50677 Köln, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Chicos Event GmbH, Eifelstraße 12, 50677 Köln, DE
Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.
2. Vertragsschluss
Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.
3. Ticket Form
Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).
Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.
Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.
Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.
5. Weitergabe von Tickets
Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weitergegeben werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
Sofern Tickets über die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden, gelten die folgenden Bedingungen:
Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die vom Veranstalter über die vivenu-Services ordnungsgemäß erworben wurden (sog. Sekundärmarkt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten und -kategorien oder zu bestimmten Zeitpunkten einzuschränken oder auszuschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern (z.B. Künstlern, Spielstätten) oder behördlicher Auflagen. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf von Tickets.
Mit Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt erklärt der verkaufende Endkunde („Erstkäufer“) verbindlich, das Ticket an den Veranstalter zu dem ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) oder zu dem gemäß Ziff. 5.2.3 festgelegten Preis („Zweitmarktpreis“) zurückzugeben bzw. zu verkaufen, sobald ein anderer Endkunde („Zweitkäufer“) das Ticket erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs überträgt der Veranstalter das Ticket auf den Zweitkäufer. Das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket wird storniert bzw. invalidiert, während ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt wird.
Der Veranstalter kann für den Weiterverkauf von Tickets feste Preise oder eine Preisspanne vorgeben. Es können zusätzliche Gebühren für den Wiederverkauf anfallen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkaufsreihenfolge von direkt vom Veranstalter angebotenen Tickets und über die Wiederverkaufsfunktion angebotene Tickets („Sekundärmarkttickets“) zu steuern. Insbesondere können zuerst noch verfügbare Tickets verkauft werden, bevor Sekundärmarkttickets zum Verkauf angeboten werden. Sofern mehrere Sekundärmarkttickets für denselben Bereich oder dieselbe Kategorie (z.B. in Stehblöcken) verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der zum Verkauf stehenden Sekundärmarkttickets nach einem vom Veranstalter festgelegten, nicht-diskriminierenden Faktor, der u.a. den Zeitpunkt des Einstellens in den Sekundärmarkt berücksichtigt.
Der Kunde wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Insbesondere erhält der Erstkäufer nach erfolgreichem Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt eine Bestätigung per E-Mail. Der Erstkäufer kann das Ticket jederzeit und solange aus dem Sekundärmarkt entfernen, bis sich das Ticket im Warenkorb eines Zweitkäufers befindet. Sollte ein zum Weiterverkauf angebotenes Ticket nicht verkauft werden (z.B. wegen Ablaufs der Veranstaltung, Stornierung), erhält der Erstkäufer eine entsprechende Mitteilung.
Nach erfolgreichem Weiterverkauf zahlt der Veranstalter dem Erstkäufer den Zweitmarktpreis zuzüglich etwaiger Gebühren. Die Auszahlung erfolgt gemäß vereinbarter Zahlungsmethode.
Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer gemäß der Regelungen dieser Ziff. 5 über die Wiederverkaufsfunktion erneut zum Weiterverkauf angeboten werden. Es gelten insofern die Voraussetzungen und Bedingungen wie für den Erstkäufer.
Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets
Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung
Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.
In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.
8. Schlussbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.
Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.
Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters
Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:
Ergänzend zu den über die Ticketplattform vivenu bereitgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die nachstehenden Hausordnung & veranstaltungsbezogene Teilnahmebedingungen der Chicos Event GmbH.
Hausordnung & veranstaltungsbezogene Teilnahmebedingungen Chicos Event GmbH Eifelstraße 12 50677 Köln
§1 Geltungsbereich der Hausordnung
1. Diese Hausordnung und veranstaltungsbezogenen Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Chicos Event GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) sowie für das Betreten sämtlicher vom Veranstalter genutzter Veranstaltungsflächen einschließlich Parkplätzen, Campingflächen, Zuwegungen und sonstiger Infrastruktur.
2. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte – auch über Drittanbieter – oder mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher die Gültigkeit dieser AGB und Hausordnung verbindlich an.
§2 Hausrecht
1. Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.
2. Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, das Hausrecht im Namen des Veranstalters durchzusetzen.
3. Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher bei Verstößen gegen diese AGB oder bei sicherheitsrelevanten Gründen vom Veranstaltungsgelände zu verweisen, Bereiche vorübergehend oder vollständig zu räumen sowie den Zutritt zu kapazitätsbeschränkten Bereichen zu regulieren.
4. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des Eintrittspreises, sofern die Veranstaltung im Wesentlichen durchgeführt wird.
§3 Erwerb von Eintrittskarten
1. Für Eintrittskarten besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
2. Eintrittskarten sind grundsätzlich von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
3. Alle Angaben zum Line-up und Programm erfolgen unter Vorbehalt.
4. Eine Absage einzelner Künstler begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, sofern die Veranstaltung als solche stattfindet.
5. Tickets dürfen ausschließlich über vom Veranstalter autorisierte Verkaufsstellen erworben werden.
6. Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist untersagt.
7. Ein privater Weiterverkauf ist ausschließlich über vom Veranstalter benannte Plattformen zulässig und darf nicht zu einem höheren Preis als dem Originalpreis erfolgen.
8. Eintrittskarten können gesperrt werden, wenn sie manipuliert, unautorisiert weiterverkauft, als verloren oder gestohlen gemeldet oder mit Preisaufschlag angeboten wurden.
9. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Käufe über nicht autorisierte Plattformen.
§4 Verlegung, Absage und Höhere Gewalt
1. Bei Verlegung des Veranstaltungsdatums oder -ortes behalten Eintrittskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit.
2. Im Falle einer Absage erfolgt die Rückabwicklung über den jeweiligen Ticketdienstleister.
3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Anordnungen, Gefahrenlagen, extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen, Pandemien, Terrorwarnungen, Strom- oder Infrastrukturausfälle sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters.
5. In Fällen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen, anzupassen oder abzusagen.
6. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Endkunden richten sich ergänzend nach den über die jeweilige Ticketplattform vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§5 Einlass
1. Der Zutritt zur Veranstaltung ist ausschließlich Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet
2. Der Veranstalter ist berechtigt, Alterskontrollen durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises durchzuführen.
3. Personen unter 18 Jahren wird der Zutritt ohne Anspruch auf Rückerstattung verweigert
4. Einlass erfolgt nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte.
5. Der Besitz einer Eintrittskarte begründet keinen unbedingten Anspruch auf Zutritt.
6. Der Veranstalter ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.
7. Der Besucher erklärt sich mit Sicherheits- und Taschenkontrollen einverstanden.
8. Der Einlass kann verweigert werden bei:
- offensichtlicher Alkoholisierung oder Drogeneinfluss,
- Mitführen verbotener Gegenstände,
- extremistischen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Äußerungen,
- erkennbarer Störabsicht.
9. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§6 Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände
1. Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
2. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes, der Polizei oder sonstiger Behörden ist Folge zu leisten.
3. Verboten sind insbesondere:
- die Störung des Veranstaltungsablaufs,
- das Besteigen von Bühnen, Traversen, Lichtmasten, Technikflächen oder sonstiger Infrastruktur,
- Sachbeschädigungen,
- extremistische, rassistische, diskriminierende oder beleidigende Äußerungen,
- unerlaubte Werbung oder der Verkauf von Waren,
- gewerbliche Ton-, Film- oder Fotoaufnahmen ohne Akkreditierung,
- sexuelle Belästigung.
4. Bei Verstößen erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Wiedereinlass oder Erstattung.
§7 Verbotene Gegenstände
Das Mitführen, Mitbringen oder Verwenden folgender Gegenstände ist untersagt:
- Waffen aller Art,
- waffenähnliche oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände,
- Drogen, Betäubungsmittel, K.o.-Tropfen und sogenannte Legal Highs,
- Reizgas, Pfefferspray oder vergleichbare Substanzen,
- Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, Bengalos, Rauchkörper, Fackeln oder Wunderkerzen,
- Laserpointer,
- ätzende oder leicht entzündliche Substanzen,
- Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Kanister oder sonstige Trinkbehälter,
- Speisen und Getränke jeglicher Art (ausgenommen medizinisch notwendige Produkte),
- sperrige Gegenstände oder Sitzmöbel,
- Stangen, Stöcke oder ähnliche Gegenstände (ausgenommen medizinisch notwendige Hilfsmittel),
- Drohnen oder sonstige unbemannte Luftfahrzeuge,
- Tiere,
- professionelle Film-, Foto- oder sonstige Aufnahmegeräte ohne entsprechende Genehmigung oder Akkreditierung,
- politische, extremistische oder diskriminierende Propagandamittel,
- Werbemittel oder Verkaufsartikel ohne Genehmigung,
- sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu gefährden.
- Gegenstände, die geeignet sind, Panik oder Gefahr auszulösen Der Veranstalter behält sich vor, weitere Gegenstände aus Sicherheitsgründen auszuschließen.
§8 Bild- und Tonaufnahmen
1. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen von ihm erstellt und für Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit (Print, Online, Social Media) verwendet werden.
2. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Veranstalters).
3. Ein Widerspruch ist gemäß Art. 21 DSGVO möglich.
§9 Sicherheit
1. Musikveranstaltungen können erhöhte Lautstärkepegel aufweisen. Der Besucher trägt die Verantwortung für geeigneten Gehörschutz.
2. Rettungs- und Fluchtwege sind freizuhalten.
3. Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern keine sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
4. Teilräumungen oder Zugangsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
§10 Parken
1. Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
3. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt werden.
§11 Haftung
1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr.
§12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Chicos Event GmbH.
§13 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
1. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 16.02.2026
House rules & event-related conditions of participation
Chicos Event GmbH Eifelstraße 12 50677 Cologne
§1 Scope of Application
1. These General Terms and Conditions (GTC) and these House Rules apply to all events organized by Chicos Event GmbH (hereinafter referred to as the “Organizer”) as well as to the entry and presence on all event areas used by the Organizer, including parking areas, camping areas, access routes, and any related infrastructure.
2. By purchasing an admission ticket – including via third-party providers – or by entering the event premises, the visitor acknowledges and accepts the validity of these GTC and House Rules as binding.
§2 House Right
1. The Organizer exercises domiciliary rights (house right).
2. The security and stewarding staff appointed by the Organizer are authorized to enforce these rights on behalf of the Organizer.
3. The Organizer is entitled to remove visitors from the event premises in the event of violations of these GTC or for safety-related reasons, to temporarily or completely clear certain areas, and to regulate access to capacity-restricted areas.
4. In such cases, there shall be no entitlement to a (partial) refund of the ticket price, provided that the event is essentially carried out as planned.
§3 Purchase of Tickets
1. There is no right of withdrawal for admission tickets pursuant to Section 312g (2) No. 9 of the German Civil Code (BGB).
2. Tickets are generally excluded from return or exchange.
3. All information regarding the line-up and program is subject to change.
4. The cancellation of individual artists does not entitle the ticket holder to a refund, provided that the event itself takes place.
5. Tickets may only be purchased through sales outlets authorized by the Organizer.
6. Commercial resale of tickets is prohibited.
7. Private resale is only permitted via platforms designated by the Organizer and may not exceed the original ticket price.
8. Tickets may be blocked if they have been manipulated, resold without authorization, reported lost or stolen, or offered at a surcharge.
9. The Organizer assumes no liability for purchases made via unauthorized platforms.
§4 Postponement, Cancellation and Force Majeure
1. In the event of postponement of the event date or relocation of the venue, tickets shall generally remain valid.
2. In the event of cancellation, ticket processing shall be handled via the respective ticket service provider.
3. Any further claims, in particular reimbursement of travel, accommodation, or loss of earnings, are excluded to the extent permitted by law.
4. Force majeure shall include, in particular, official orders, security threats, extreme weather events, natural disasters, pandemics, terrorism warnings, power failures, infrastructure breakdowns, and other unforeseeable events beyond the Organizer’s control.
5. In cases of force majeure, the Organizer is entitled to interrupt, modify, or cancel the event.
§5 Admission
1. Admission to the event is strictly limited to persons who have reached the age of 18.
2. The Organizer is entitled to carry out age verification checks by requesting a valid official photo identification document.
3. Persons under the age of 18 shall be denied admission without entitlement to a refund.
4. Admission is granted only upon presentation of a valid ticket.
5. Possession of a ticket does not constitute an unconditional right of entry.
6. The Organizer is entitled to conduct identity checks.
7. Visitors consent to security and bag checks.
8. Admission may be refused in cases of:
• obvious intoxication due to alcohol or drugs,
• carrying prohibited items,
• extremist, discriminatory, or violence-glorifying statements,
• apparent intent to disrupt the event.
9. In such cases, there shall be no entitlement to a refund.
§6 Conduct on the Event Premises
1. Visitors must behave in a manner that does not endanger, harm, or harass other persons.
2. Instructions issued by the Organizer, security personnel, police, or other authorities must be followed.
3. The following are strictly prohibited in particular:
• disruption of the event,
• climbing on stages, trusses, lighting towers, technical areas, or other infrastructure,
• damage to property,
• extremist, racist, discriminatory, or insulting statements,
• unauthorized advertising or sale of goods,
• commercial audio, video, or photographic recordings without accreditation,
• sexual harassment.
4. Violations will result in immediate expulsion from the event without entitlement to re-entry or refund.
§7 Prohibited Items
The carrying, bringing, or use of the following items is prohibited:
• weapons of any kind,
• weapon-like objects or objects suitable as projectiles,
• drugs, narcotics, date rape drugs, and so-called “legal highs,”
• irritant gas, pepper spray, or comparable substances,
• fireworks, pyrotechnics, flares, smoke devices, torches, or sparklers,
• laser pointers,
• corrosive or highly flammable substances,
• glass containers, bottles, cans, canisters, or other beverage containers,
• food and beverages of any kind (except medically necessary products),
• bulky items or seating furniture,
• poles, sticks, or similar objects (except medically necessary aids),
• drones or other unmanned aerial vehicles,
• animals,
• professional film or photography equipment without permission,
• political, extremist, or discriminatory propaganda materials,
• promotional materials or merchandise without authorization,
• any items capable of endangering safety or disrupting the proper course of the event,
• professional recording devices without accreditation,
• items capable of causing panic or danger.
The Organizer reserves the right to exclude additional items for safety reasons.
§8 Image and Audio Recordings
1. By entering the event premises, the visitor consents to image and audio recordings being made and used for marketing and public relations purposes (print, online, social media).
2. The legal basis is Article 6 (1) (f) GDPR (legitimate interest of the Organizer).
3. An objection may be raised in accordance with Article 21 GDPR.
§9 Safety
1. Music events may involve elevated sound levels. Visitors are responsible for appropriate hearing protection.
2. Emergency exits and escape routes must be kept clear at all times.
3. Events generally take place in all weather conditions unless safety-related reasons prevent this.
4. Partial evacuations or access restrictions for safety reasons do not entitle visitors to a refund.
§10 Parking
1. Parking is at the visitor’s own risk.
2. Instructions given by parking personnel must be followed.
3. Illegally parked vehicles may be removed at the owner’s expense.
§11 Liability
1. The Organizer shall be liable without limitation for damages resulting from intentional or grossly negligent conduct.
2. In the event of slightly negligent breach of essential contractual obligations (cardinal duties), liability shall be limited to the foreseeable damage typical for the contract.
3. Any further liability is excluded.
4. The above limitations of liability shall not apply to damages resulting from injury to life, body, or health.
5. In all other respects, attendance at the event is at the visitor’s own risk.
12 Data Protection
Personal data shall be processed in accordance with applicable data protection laws, in particular the GDPR.
Further information can be found in the separate Privacy Policy of Chicos Event GmbH.
§13 Place of Jurisdiction and Severability Clause
1. The place of jurisdiction, to the extent legally permissible, is Cologne, Germany.
2. Should any provision of these GTC be or become invalid, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected.
16 February 2026
